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Wer sind wir.Was machen wir
0.1
Fullservice by MP Consult
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und unseren Leistungen.
Die Idee für MP Consult wurden aus dem Interesse für Events, neue Technologien und das Internet geboren. Im Bereich moderner Medien sind wir zu Hause und entsprechend breit aufgestellt.
Wir sind eine Full-Service-Agentur in Urbar bei Koblenz und bieten Ihnen ein umfang- und facettenreiches Portfolio.
0.2
Event.Consulting.Web
Lift Seven Eventlocation
Als Geschäftsführender Gesellschafter ist Marco Philippzik einer der leitenden Köpfe der Firma Adoooo GmbH& Co.KG welche gleichzeitig auch Betreiber der Lift Seven Eventlocation ist.
Lift Seven, die einzigartige Veranstaltungslocation über den Dächern von Koblenz.
2012 eroeffnet die Firma Adoooo eine multifunktionale Eventlocation für Hochzeiten, Firmenfeiern, Seminare und Partys. Im siebten Stock des Interform Gebäudes bietet sich den Gästen ein phänomenaler Ausblick über das Koblenz-Neuwieder-Becken.
Lift Seven Die Location verfügt über ein modernes und hochwertiges Interieur, das an fast alle Wünsche angepasst werden kann. Auch die technische Ausstattung ist auf dem neuesten Stand und steht ständig zur Verfügung.
Edupoints
EduPoints ist eine branchenübergreifende Initiative zur Vergabe von Weiterbildungspunkten mit dem Schwerpunkt der Finanzdienstleistung. Gerade zulassungspflichtige Gewerbe und Freiberufler sehen sich zukünftig verstärkt dem Nachweis des lebenslangen Lernens ausgesetzt.
Neben der reinen Fachkompetenz und deren Ausbau ist vor allem auch der Ausbau von Nebenkompetenzen, wie Unternehmensführung, Methoden- oder Sozialkompetenz, ein Schwerpunkt der Gesetzgeber.
Die Initiative gründete sich aus dem Wunsch eine praktikable Lösung zu einem adäquaten Preis zu generieren. In den letzten Jahren haben verschiedene Maßnahmen immer wieder eine Verteuerung oder Kürzung des Einkommens zur Folge gehabt. Dies soll im Bereich der Weiterbildung aus unserer Sicht nicht künstlich angefacht werden.
Daher ist ein elementarer Baustein dieses Konzeptes dass keine Kostenbindung an den einzelnen Punkterwerb erfolgt. Für den Weiterbildungsteilnehmer ist das gesamte Verfahren daneben völlig kostenfrei.
Event.Consulting.Web.Social Media
1.1
Konzept.Umsetzung
Ein Event sollte für den Besucher ein besonderes Erlebnis sein und einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen.
Ob Messe, Konferenz, Konzert oder Themenabend – Events können sehr vielfältig sein und bedürfen einer guten Vorbereitung und Planung, damit es ein Erfolg wird.
Die richtige Location, das geeignete Ambiente, die passende Technik und ein schlüssiges Gesamtkonzept – MP Consult bietet Ihnen eine Eventplanung, die ganz auf Ihre Wünsche zugeschnitten ist. Mit unserer Erfahrung setzen wir Ihre Ideen um und lassen Ihre Veranstaltung zu einem unvergesslichen Erlebnis werden für Sie, Ihre Gäste und Besucher.
Von der Komplettplanung über das Sponsoringkonzept bis zur Durchführung – MP Consult bietet Ihnen einen 360° Service für Ihre Veranstaltungen.
1.2
Beratung/Vertrieb
Sie verfolgen ein ehrgeiziges Vertriebsziel oder wollen Ihre Vertriebsstrukturen neu ausrichten?
Wir bieten Ihnen professionelle Beratung, erarbeiten ein individuell auf Sie zugeschnittenes Konzept und begleiten Sie im Umsetzungsprozess bis zum erfolgreichen Abschluss.
Unser Service wird auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt!
So bieten wir zahlreiche Dienstleistungen rund um die Herausforderung Vertrieb an. Dies beginnt beim individuellen Vertriebsworkshop und geht bis zur Übernahme des kompletten Vertriebsprozesses.
Ebenso nutzen wir gerne unser Netzwerk in Wirtschaft und Industrie zur Erreichung Ihrer Ziele.
1.3
Design
Ein ansprechendes Design und eine professionelle Programmierung sind essenziell für eine moderne Webseite.
Dazu gehört zu den optischen Aspekten auch die Suchmaschinenoptimierung, welche die Auffindbarkeit bei Google erleichtert, sowie die Einbindung sozialer Netzwerke wie Facebook oder Twitter.
MP Consult bietet Lösungen für ein breites Spektrum und sorgt dafür, dass Ihre Webseite den aktuellen Anforderungen der Kunden und des Marktes gerecht wird.
Gewinnen Sie neue Kunden, verbessern Sie Ihr Image und erweitern Ihre Kundenansprache!
1.4
Kommunikation
Die Nutzung von sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter ist fester Bestandteil unserer täglichen Kommunikation geworden. Soziale Netzwerke bieten viele Möglichkeiten für einen aktiven Austausch, auch zwischen Unternehmen und Kunden.
Aus diesem Grund sollten Unternehmen die vielen Vorteile, die soziale Netzwerke bieten, nutzen.
Als Experten im Social Media-Marketing helfen wir Ihnen gerne ein individuelles Maßnahmenpaket zu schnüren, um die sozialen Netzwerke bestmöglich auf Ihre Ziele abzustimmen und zu nutzen.
Sprechen Sie Ihre Zielgruppe persönlich an, lernen Sie ihre Wünsche kennen und interagieren Sie aktiv mit Ihren Kunden. Dies stärkt Ihr Image und festigt zeitgleich Ihre Marktposition.
Ob Gewinnspiele, Product-Placement, Kundenservice oder Marktanalysen – Social Media-Marketing bietet viele Chancen – wir helfen Ihnen diese zu nutzen.
Was dürfen Wir für Sie tun
3.1
Head quarter
3.2
3.3
ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG
MP Consult
Inhaber: Marco Philippzik
Klostergut Besselich 1H
56182 Urbar
Geschäftsführer: Marco Philippzik
Amtsgericht Koblenz
USt.Id.: DE287531268
KONTAKT
Telefon: +49(0)261 – 9830 1990
Fax: +49(0)261 – 9830 1991
E-Mail: info@mp-consult.biz
Webseite: www.mp-consult.biz
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URHEBERRECHT
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Quellverweis: Disclaimer eRecht24
3.4
Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign)
1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen dem Kommunikationsdesigner und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG.
Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AVG des Kommunikationsdesigners gelten auch, wenn der Kommunikationsdesigner in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Kommunikationsdesigner ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Der Kommunikationsdesigner schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.
3. Vergütung
3.1 Sämtliche Leistungen, die der Kommunikationsdesigner für den Auftraggeber er bringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung des Kommunikationsdesigners Sonder- und/oder Mehrleistungen des Kommunikationsdesigners, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Kommunikationsdesigner eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3.2 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuellen AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit beim Auftragnehmer angefordert werden.
3.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/4 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/4 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/2 nach Ablieferung. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. MaÅNngelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Kommunikationsdesigner bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Nutzungsrechte
5.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt den Kommunikationsdesigner neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorar zur Geltendmachung von Unterlassungsund Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstige Leistungen des Kommunikationsdesigners werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.
5.2 Der Kommunikationsdesigner räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
5.3 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kommunikationsdesigners.
5.4 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
5.5 Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Kommunikationsdesigners weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
6. Namensnennungspflicht
Der Kommunikationsdesigner ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfälltigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen des Kommunikationsdesigners namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.
7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremd leistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab – geschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu er – statten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8. Eigentum an Entwürfen und Daten
8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
8.2 Die Originale sind dem Kommunikationsdesigner nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Kommunikationsdesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Da tei – en an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.4 Hat der Kommunikationsdesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
8.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers.
9. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
9.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind dem Kommunikationsdesigner Korrekturmuster vorzulegen.
9.2 Die Produktionsüberwachung durch den Kommunikationsdesigner erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
9.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Kommunikationsdesigner bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
9.4 Der Kommunikationsdesigner ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern der Kommunikationsdesigner nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss der Kommunikationsdesigner für seine Werbezwecke selbst einholen.
10. Haftung
10.1 Der Kommunikationsdesigner haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Kommunikationsdesigner auch bei Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Kommunikationsdesigner gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Kommunikationsdesigner trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Kommunikationsdesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Kommunikationsdesigner übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Kommunikationsdesigner von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Kommunikationsdesigners für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist. 10.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Kommunikationsdesigner geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung des Kommunikationsdesigners.
11. Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, der Sitz des Kommunikationsdesigners.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
© mp consult Inh. Marco Philippzik